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Bürgerwehr Württemberg ??

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23.03.09, 19:02:26

Kemira

Habe am Wochenende ein "Faschinenmesser" auf einer kleinen Militaria-Börse erstanden.
Nach meinen Informationen könnte es sich um ein Faschinenmesser der Bürgerwehr Würtemberg handeln, kann mir ein Sammlerkollege etwas dazu sagen??
Der Griff ist aus Stahl schwarz lackiert.
Gesamtlänge 620mm
Klimngenlänge 490mm
Klingenbreite 33mm
Die Klinge ist gestempelt SOLINGEN und andere Seite C.G.KRATZ siehe Bilder.
Die Scheide besteht aus Holz mit schwarzem Leder bezogen. Mundblech und Ortblech sind ebenfalls aus Stahl und schwarz lackiert.

Karl-Heinz
24.03.09, 00:30:58

ulfberth

Nach den napoleonischen Kriegen wurde 1817 wurden in Württemberg die Schützengesellschaften, Bürgergarden und Bürgermilizen vereinzelt wieder zugelassen. 1819 wurden deren Mitglieder mit dem "Landesverfassungsvertrag" sogar verpflichtet, sich "außerhalb des regulären Militärs im Waffengebrauch tüchtig zu machen". Während es sich hierbei eher um Ehrengarden als um Bürgerwehr handelt, wurde 1848/49 das Bürgerwehrwesen neu geordnet. Wobei ein Großteil der dafür in Frage kommenden Gemeinden dazu nicht bereit war. Die Kosten hätten nämlich jeweils von den Gemeinden getragen werden müssen.

Reglementiert wurden diese 1853 im Gesetz „über den Besitz und Gebrauch von Waffen sowie über die Errichtung von Schützengesellschaften und Bürgerwachen"

Es ging dabei im Einzelnen um „die Errichtung organisierter, bewaffneter Korps von Bürgerwachen (Bürgerwehren) in den Gemeinden aus der Zahl der im Gemeindebezirk wohnhaften, volljährigen, selbständig auf eigene Rechnung lebenden Staatsbürger erfolgt durch Beschluß des Gemeinderats und Bürgerausschusses vorbehaltlich der Genehmigung des Innenministeriums. Voraussetzung hierfür ist, daß sich wenigstens 40 in dem Gemeindebezirk wohnhafte Staatsbürger, die zum Besitz und Tragen von Schießwaffen berechtigt sind und weder in gerichtlicher noch wegen eines im Gesetz erwähnten Vergehens in polizeilicher Untersuchung stehen, auch imstande sind, den hiermit verbundenen Aufwand ohne erheblichen Nachteil für ihre ökonomischen Verhältnisse aus eigenen Mitteln zu bestreiten, zu einjährigem Dienst in der zu gründenden Bürgerwache verpflichten."

Diese Bürgerwachen, Bürgerwehren, Stadtgarden sowie Milizen waren weiterhin nur Ehrengarden bzw. teilweise auch Schützengesellschaften. Eine Anbindung an die Landesverteidigung oder auch Landwehr fand nicht statt.

Diese eisenmontierten Seitengewehre werden zumeist dem Königreich Württemberg zugeordnet. Wobei es schwierig sein dürfte, eine eindeutige und vor allem auch lokale Bestimmung vorzunehmen. Hierfür waren zu viele Gemeinden mit unterschiedlicher Bewaffnung und Uniformierung daran beteiligt.

Gruß

ulfberth
24.03.09, 03:02:12

Michael04

Glückwunsch!!!
schönes Objekt
Grüße Michael
24.03.09, 19:34:57

Kemira

Hallo ulfberth, ich bin immer wieder über deinen Wissensschatz begeistert. Vielen Dank für die umfangreiche Information. Das hilft mir bei der Dokumentation meiner FM.

Frage, kann jemand mit dem Hersteller C.G.KRATZ etwas anfangen ??
24.03.09, 23:16:40

ulfberth

C(arl) G(ustav) Kratz, Stahlwarenfabrik in Solingen.

1852 erwarb J(ulius) E(duard) Kratz die Stahlwarenfabrik und Eisengießerei S. Baurmann. Später erfolgte die Umfirmierung in C. G. Kratz.

Die Firma produzierte eine Bandbreite von Taschen- und Gebrauchsmessern bis hin zu Bestecken und Rasiermessern. Teilweise auch Fertigungen von ausländischen Militär-Blankwaffen.

Gruß

ulfberth
25.03.09, 20:12:57

Kemira

Perfekt, danke dir. So habe ich einiges an Informationen über das Stück.

Gruß

Karl-Heinz
 
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